Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAR-TOP Partnerbetriebe

§1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen, Pflegen und die Ausbesserung von Lackschäden, Brandlöchern, Lederbezügen und Innenraumschäden an Kraftfahrzeugen aller Art.
Die angebotenen Leistungen werden nur zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CAR-TOP Partnerbetriebe erbracht.

§2 Terminvereinbarungen
a Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen.
b Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage des CAR-TOP Partners.
c Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.

§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vor dem Erfüllungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien schriftlich ( es genügt auch ein Fax ) aufgekündigt wird.
b Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Tage vor Erfüllungsdatum mindestens per Fax aufgekündigt werden, kann der CAR-TOP Partner eine Verdienstausfallpauschale von € 30.- erheben.
c Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden. d Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3 c.

§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a Die Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung angegeben sind.
b Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung vermerkt werden.
c Schriftliche Zahlungsvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar und setzen §4a+b außer Kraft.
d Schriftliche Zahlungsvereinbarungen nach §4c können jederzeit von einer der beiden Parteien, ohne Angabe von Gründen, aufgekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einzuhalten.
e Schriftliche Zahlungsvereinbarungen gelten jeweils für sechs Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängert sich eine Zahlungsvereinbarung automatisch um weitere sechs Monate, wenn sie nicht zum Ende der Laufzeit aufgekündigt wird.

§5 Reklamationen
a Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.
b Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig beim CAR-TOP Partner liegt.
c Bei Lackschäden muss bei Beilackierungen mit Farbunterschieden gerechnet werden. Hierüber wird der Kunde im Vorab
informiert und bestätigt dies auf dem Auftragsformular.
d Bei einer berechtigten Reklamation, nach erfolgloser zweimaliger Nachbesserung, hat der CAR-TOP Partner für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.

§6 Haftung und Garantie
a Der CAR-TOP Partner übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug verursacht werden.
b Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter des CAR-TOP Partnerbetriebes machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandenen Schäden aufmerksam, die der Kunde schriftlich zu bestätigen hat.
c Der CAR-TOP Partner übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von Ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeug schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln läßt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
d Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der CAR-TOP Partner keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.

§7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
a Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, sind vom Kunden verschiedene Formulare gegenzuzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die Auftragsbestätigung und die Schadensanzeige. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des CAR-TOP Partners.
b Mit der Unterzeichnung dieser Formulare, bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.

§8 Preise / Pauschalpreise
a Die Preise richten sich im allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege.
b Preisangaben auf Informationsunterlagen des CAR-TOP Partners dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den Orientierungspreisen abweichen.
c Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
d Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie gelten jeweils für die Dauer von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängert sie sich automatisch um weitere sechs Monate. Pauschalpreisregelungen können ohne Angaben von Gründen von einer der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der regulären Laufzeit aufgekündigt werden.
e Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.

§9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
c Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluß auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

Gerichtsstand ist der Sitz des CAR-TOP Partners

 

 

 

 



 

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